Einführung in das Bibliothekswesen 

Hans Peter Thun
Eine Einführung in das Bibliothekswesen der Bundesrepublik Deutschland
DEUTSCHES BIBLIOTHEKSINSTITUT
1998

Impressum der elektronischen Ausgabe

Eine Einführung in das Bibliothekswesen
der Bundesrepublik Deutschland

Anschrift des Verfassers: Hans-Peter Thun
Deutsches Bibliotheksinstitut
Kurt-Schumacher-Damm 12-16
D-13405 Berlin
E-mail:thun@dbi-berlin.de

Berlin, letzte Überarbeitung: November 1998

Herstellung:
Deutsches Bibliotheksinstitut
Kurt-Schumacher-Damm 12-16
D-13405 Berlin

Diese Veröffentlichung entstand mit Förderung des Bundes und der Länder

2. Bibliotheks- und Informationswesen

International wird im bibliothekarischen Bereich das Kompositum “Bibliotheks- und Informationswesen” häufig verwendet. In dieser Darstellung wird aber der Begriff Informationswesen sehr selten vorkommen, denn das entspricht dem deutschen Bibliothekswesen und dem durchschnittlichen Selbstverständnis deutscher Bibliothekare. Man wird in den Titeln deutscher Fachliteratur, in Programmen und Projekten, selten den Begriff Bibliotheks- und Informationswesen als wirklich fachliches Kompositum finden, sondern eher als Aufzählung von Bereichen, um deren Zusammengehörigkeit und Verknüpfungen man zwar weiß, die man aber nicht als Einheit sieht.

Prinzipiell ist das deutsche Bibliothekswesen eingebaut in eine Informationslandschaft, die bereits vor mehr als 20 Jahren durch das Programm der Bundesregierung zur Förderung der Information und Dokumentation (IuD-Programm) beschrieben wurde und in der die wissenschaftlichen Bibliotheken mit Zentralen Fachbibliotheken und Sondersammelgebieten ihren Platz finden. Diese nicht sehr übersichtliche Landschaft reicht von Informationsstellen der Privatwirtschaft und Hochschulen bis hin zu Fachinformationszentren für Chemie, Energie, Physik und Mathematik, Geowissenschaften und Technik und Werkstoffe und findet auch Verzahnungen über gewisse staatliche Förderprogramme und Projekte (IuD-Programm, DBV-OSI, SUBITO). Die Bundesregierung bemühte sich im Rahmen eines Förderprogramms sowohl um die Koordinierung als auch Entwicklung eines Informationssystems, in dem Bibliotheken neben Buchhandel, Verlag, Informationsvermittlungsstelle und Fachinformationsstelle nur einen Teilbereich bilden und in dem oft eher ein kooperatives Nebeneinander von Einrichtungen zu konstatieren ist, die in Deutschland keine eng verwobene Einheit bilden. Es darf daher nicht erstaunen, daß in der folgenden Beschreibung das Informationswesen im engeren Sinn nicht dominiert – das entspräche nicht der deutschen Sichtweise.

Das Programm der Bundesregierung zur Förderung der Information und Dokumentation wurde 1974 erstmals aufgelegt. Es war, entsprechend der föderalen Vorgaben, nur ein infrastrukturelles Programm, das Rahmenbedingungen für einen ansonsten freien Informationsmarkt schaffen sollte. Heute heißen diese Ziele:

* Auf- und Ausbau einer leistungsfähigen Infrastruktur zum Nachweis und zur Bereitstellung von Fachinformation,
* Sicherung des Zugriffs auf internationale Daten,
* Bereitstellung hochwertiger deutscher Daten für in- und ausländische Nutzer,
* Steigerung der Nutzung und Weiterbildung des Informationspersonals,
* Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereiche Fachinformation.

Zunächst bezog das Programm eine recht große Zielgruppe ein, die vom Bürger und von gesellschaftlichen Gruppen über den Praktiker bis zum Wissenschaftler und Forscher reichte und sah die Begründung von 16 Fachinformationssystemen (FIS) vor. Die Weiterführung 1985-88 verschrieb sich bereits nicht mehr allgemein der Förderung von IuD, sondern hieß nun Fachinformationsprogramm der Bundesregierung und verfolgte nicht weiter den flächendeckenden Anspruch seines Vorgängers, nennt als Zielgruppe nur noch den Fachnutzer. Eine zweite Fortschreibung des Programms endete offiziell 1994. Sie förderte 16 Fachinformationseinrichtungen und Datenbankhosts, die insgesamt (zu Beginn des Programms 1990) 283 Datenbanken anboten.

Die Fortsetzung dieser Programme heißt “Information als Rohstoff für Innovation : Programm der Bundesregierung 1996-2000″.

Hinsichtlich des Bibliothekswesens sieht dieses Programm die folgenden Maßnahmen vor:

“Die Bundesregierung wird – zum Teil gemeinsam mit den Ländern und der Deutschen Forschungsgemeinschaft – folgende Maßnahmen fördern:

* Stufenweiser Aufbau eines deutschen Verbundsystems zwischen ausgewählten Fachinformationseinrichtungen und Bibliotheken für die elektronische Recherche, den elektronischen Standortnachweis, die elektronische Bestellung und Lieferung in Deutschland sowie die europäische und internationale Vernetzung (DBV-OSI II-Projekt: Offene Kommunikation der Fachinformations- und Bibliothekssysteme) auch als Grundlage für die SUBITO-Literatur- und Informationsdienste.
* Bund-Länder-Initiative zur Beschleunigung der Literatur- und Informationsdienste (SUBITO), mit der eine Bund-Länder-Kommission das zukünftige technische und organisatorische Konzept für die Lieferung wissenschaftlicher und technischer Information bis Ende 1996 erarbeiten wird.
* Modellprojekte zur Entwicklung neuer Erschließungs- und Navigationsinstrumente sowie zur Erprobung der notwendigen Umstrukturierungsmaßnahmen in Bibliotheken. Hierzu gehören vor allem organisatorische Veränderungen in den Arbeitsabläufen der Bibliotheken, vom Bestandsaufbau bis hin zu elektronischen Abrechnungsverfahren, aber auch Marketing- und Controllingkonzepte.
* Stufenweiser Aufbau einer elektronischen technischen Informationsbibliothek, in der wissenschaftliche und technische Literatur der Technischen Informationsbibliothek Hannover (TIB) zusammen mit elektronischen Beständen anderer internationaler Bibliotheken und anderer dezentraler Volltextanbieter, beginnend in ausgewählten technischen und naturwissenschaftlichen Teilgebieten (z. B. BMBF-Forschungsberichte), zugänglich gemacht werden.
* Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Staatsbibliothek zu Berlin Preußischer Kulturbesitz, der Zentralen Fachbibliotheken (Technische Informationsbibliothek, Deutsche Zentralbibliotheken für Medizin, Wirtschaftswissenschaften und Landbauwissenschaften) sowie des Deutschen Bibliotheksinstituts (ZDB, VK).
* Bereitstellung des Neubaus für Die Deutsche Bibliothek und Erweiterung ihrer zentralen bibliographischen Dienste, insbesondere durch eine Neufassung des Gesetzes über Die Deutsche Bibliothek auch um die Archivfunktion und Langzeitsicherung für elektronische Publikationen und daraus abgeleitete Informationsdienstleistungen im Zusammenwirken mit anderen Nationalbibliotheken und Verlagen.
* Neubau für das Deutsche Bibliotheksinstitut und Ausbau der zentralen Nachweisinstrumente Verbundkatalog und Zeitschriftendatenbank. Vor allem für die bundesweite elektronische Dokumentlieferung ist die Erweiterung der Zeitschriftendatenbank durch Spezifizierung von Standortangaben sowie Verknüpfung von bibliographischen Daten, Inhaltsverzeichnissen und Abstracts dringend erforderlich. ”

Stärker als in vielen anderen Ländern, insbesondere den angelsächsischen, unterscheidet man in Deutschland zwischen Öffentlichen (meist als Gattungsbegriff groß geschrieben) und wissenschaftlichen Bibliotheken. Wissenschaftliche Bibliotheken sind dabei alle die Einrichtungen, die ihre Bestände und Dienste vornehmlich für die wissenschaftliche Ausbildung, die Forschung und Lehre, sowie die wissenschaftliche Unterstützung wirtschaftlicher Aktivitäten aufbauen und anbieten. Zwar sind zumeist auch die großen wissenschaftlichen Bibliotheken, insbesondere die wissenschaftlichen Universal- und Hochschulbibliotheken, für die allgemeine Benutzung offen, doch eben die Tatsache, daß sie ihre Bestände eher für eine eingeschränkte, wissenschaftlich orientierte Benutzerschaft aufbauen, unterscheidet sie nach den deutschen Definitionen von den Öffentlichen Bibliotheken. Diese sollen nach deutschen Vorstellungen “öffentlich” in vierfacher Hinsicht sein: In Trägerschaft der Öffentlichkeit (Gemeinde, Kirche, Öffentliche Gebietskörperschaft), Angebot an Beständen und Diensten für die Interessen der gesamten Öffentlichkeit, zugänglich für jedermann und mit Öffnungszeiten ausgestattet, die es jedem Bürger ermöglichen, die Einrichtung zu nutzen.

Wer das Bibliothekswesen der Bundesrepublik verstehen will, muß ganz unten in der föderalen Hierarchie beginnen, um eine Logik zu erkennen.

Gefragt am 16.12.2009 von anonym [2 Grey Star Level]

Beantworte diese Frage

Du musst eingeloggt sein um eine Antwort zu schreiben.

Noch kein Mitglied? Registriere dich jetzt »

Bonus Punkte

Verdiene Punkte, indem du Fragen stellst und Antworten gibst!

Grey Sta Levelr [1 - 25 Grey Star Level]
Green Star Level [26 - 50 Green Star Level]
Blue Star Level [51 - 500 Blue Star Level]
Orange Star Level [501 - 5000 Orange Star Level]
Red Star Level [5001 - 25000 Red Star Level]
Black Star Level [25001+ Black Star Level]